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Sind Autos Gefahrgut? Gebrauchte Fahrzeuge richtig versenden

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Wenn Autos (und auch andere Fahrzeuge, wie Motorräder, die mit flüssigem Brennstoff betrieben werden) selber transportiert werden sollen, unterliegen sie grundsätzlich dem Gefahrgutrecht.

Ein Fahrzeug unterliegt folgender UN-Nummer: UN 3166 Es ist somit erst einmal Gefahrgut. Jedoch gibt es die Möglichkeit, eine Befreiung von den Regeln für einen Gefahrguttransport zu erlangen.

Die folgenden Aussagen betreffen zuerst einmal den Transport auf der Straße. Der Transport auf See (IMDG) wird im Anschluss erläutert.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit Autos nicht als Gefahrgut gelten?

Folgendes muss erfüllt sein, damit Fahrzeuge vom Gefahrgutrecht befreit werden: Die Fahrzeuge müssen frei von flüssigen Brennstoffen sein. Ein Fahrzeug gilt frei von flüssigen Brennstoffen, wenn der Flüssigbrennstoffbehälter entleert wurde und das Fahrzeug wegen Brennstoffmangels nicht betrieben werden kann.

Fahrzeugbauteile wie Brennstoffleitungen, -filter und -einspritzer müssen nicht gereinigt, entleert und gespült werden, damit sie als frei von flüssigen Brennstoffen gelten. Darüber hinaus muss der Flüssigbrennstofftank nicht gereinigt und gespült werden.

Wie sieht es mit anderen gefährlichen Bauteilen aus?

Fahrzeuge haben zahlreiche Bauteile, die als gefährliche Güter gelten (können), insbesondere: Starter-Batterie, Füllmittel der Klimaanlage, Airbags, Feuerlöscher, Druckgasspeicher, Sicherheitseinrichtungen und andere integrale Bauteile des Fahrzeugs. Diese sind für den Betrieb des Fahrzeugs sowie für die Sicherheit seines Bedienpersonals – oder der Fahrgäste – erforderlich und müssen sicher im Fahrzeug eingebaut sein. Unter dieser Voraussetzung unterliegen sie dann auch nicht dem Gefahrgutrecht.

Was ist, wenn die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt werden können?

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, unterliegen Fahrzeuge dem Gefahrgutrecht. Eine Gefahrgut Unterweisung ist mindestens notwendig.

Was im Einzelnen beachtet werden muss, muss dann auch im Einzelfall geklärt werden. Grundsätzlich lässt sich sagen:

  • Verpackung: Eine Verpackung ist nicht vorgeschrieben.
  • Kennzeichnung: Eine Kennzeichnung des Fahrzeuges oder einer möglichen Verpackung (wie auch Container etc.) sind nicht notwendig.
  • Eintrag im Beförderungspapier: UN 3166 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT, (-).

Wichtig: Bei Fahrzeugen, die dem Gefahrgutrecht unterliegen, müssen dem Transporteur bzw. Spediteur vorab die UN-Nummer und die Menge (Fahrzeuge und Fahrzeugart) mitgeteilt werden.

Mit unserem Begrenzte Menge Checker können Sie herausfinden, ob Sie unter die Regelung der begrenzten Menge fallen.

Fahrzeuge auf See

Es gelten die bisher gemachten Aussagen, damit die Fahrzeuge nicht dem Gefahrgutrecht (See) zugeordnet werden. Der Tank muss also leer und die Batterien abgeklemmt und gegen Kurzschluss gesichert sein.

Bitte beachten Sie jedoch zusätzlich: Die Reedereien haben die Möglichkeit zusätzliche Vorschriften für ihre Schiffe zu erlassen. Demnach kann es also sein, dass sie bei dem Transport auf dem Schiff spezielle Anforderungen haben.

Sprechen Sie vorher also mit Ihrer Reederei oder dem abwickelnden Spediteur, ob spezielle Vorschriften zu beachten sind.

Zusammenfassung: Autos und andere Fahrzeuge als Gefahrgut

Fahrzeuge, ob gebraucht oder neu, unterliegen dem Gefahrgutrecht.

Sie laufen unter UN 3166 Fahrzeug mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit.

Fahrzeuge können aus dem Gefahrgutrecht befreit werden.

Dazu müssen sie frei von brennbaren Flüssigkeiten und die Batterie muss gegen Kurzschluss gesichert sein.

Sind die Fahrzeuge nicht befreit, ist nur der Eintrag im Beförderungspapier notwendig.

Werden die Fahrzeuge mittels Seeschiff transportiert, müssen evtl. weitere Beförderungsbedingungen der Reederei beachtet werden.

Bei der Beladung in einem Container ist der CTU-Code zu beachten.

Sie sind sich nicht sicher, welche Vorgaben bei Ihrem Transport zu beachten sind? Melden Sie sich bei uns! Wir helfen Ihnen gerne. Auch als externer Gefahrgutbeauftragter sind wir deutschlandweit für Sie unterwegs.

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