Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz haben in Deutschland eine besonders hohe Bedeutung. Daher müssen regelmäßig Begehungen zur Arbeitssicherheit im Betrieb durchgeführt werden. Die Begehung zur Arbeitssicherheit muss anhand einer Checkliste immer nach dem gleichen Schema ablaufen und durch ein Begehungsprotokoll dokumentiert und gesichert werden.
Wie oft eine Begehung durchgeführt werden muss und worauf der Schwerpunkt gelegt werden sollte, hängt unter anderem von den Arbeitsbedingungen, aber auch von der Größe des Unternehmens ab. In diesem Artikel finden Sie die Checkliste zur Begehung für Arbeitssicherheit. Darüber hinaus haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt, damit Sie eine anforderungsgerechte Betriebsinspektion durchführen können.
Bedeutung von Betriebsbegehungen für die Arbeitssicherheit
Die Betriebsbegehung ist eines der wichtigsten Handwerkszeuge für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Sie liefert Kenntnisse und Erkenntnisse, die die Grundlage für die gesamte Sicherheitsarbeit im Unternehmen bilden. Betriebsbegehungen verschaffen der Sifa die für ihre Arbeit unverzichtbaren Einblicke in die Aktivitäten des Unternehmens. Regelmäßige Betriebsbegehungen schaffen so die Möglichkeit, den betrieblichen Sicherheitsstandard (Ist-Zustand) zu erfassen und Strategien zur Optimierung (Soll-Zustand) zu entwickeln.
Tipps für die Betriebsbegehung
Diese Tipps sollen Arbeitgebern und anderen verantwortlichen Parteien bei der Durchführung der Betriebsbegehung helfen.
Tipp 1: Beziehen Sie Mitarbeiter ein
Es ist von Vorteil, die Mitarbeiter in die Begehung zur Arbeitssicherheit einzubeziehen. Durch ihre tägliche Arbeit wissen sie oft am meisten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz Bescheid. Dies erhöht nicht nur effektiv die Arbeitssicherheit, sondern motiviert auch die Mitarbeiter, da ihre Meinung gefragt ist. Darüber hinaus gibt der Arbeitgeber ihnen das Gefühl, dass ihm die Sicherheit der Mitarbeiter wichtig ist.
Tipp 2: Halten Sie die Begehungen nicht zu lange ab
Da die Konzentration jedes Einzelnen mit der Zeit nachlässt, sollten die Begehungen nicht zu lange dauern. Dies könnte die Teilnehmer daran hindern, bestimmte Gefahren oder Arbeitsbedingungen zu erkennen. Daher wird eine maximale Dauer von zwei Stunden pro Inspektion empfohlen. Falls erforderlich, sollten die Unternehmen mehrere Inspektionen durchführen.
Tipp 3: Sammeln Sie wichtige Daten im Voraus
Arbeitgeber sollten die wichtigsten Daten für die Begehung im Voraus zusammenstellen und zur Inspektion mitnehmen. Dazu gehören z.B. Grenz- und Richtwerte sowie gesetzliche Vorgaben.
Damit ein Inspektionsbericht erstellt werden kann, muss die Inspektion vor Ort direkt dokumentiert werden. Das bedeutet, dass die verschiedenen Bereiche und Punkte direkt während der Begehung vor Ort in einer Checkliste abgearbeitet werden, so dass am Ende ein Begehungsprotokoll erstellt wird.
Betriebsbegehung: Checkliste für Begehung zur Arbeitssicherheit
Die folgende Checkliste soll Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung der Begehung zur Arbeitssicherheit helfen. Sie zeigt wichtige Schritte zur Vorbereitung und welche Aspekte im Verlauf der Begehung behandelt werden sollten.
Vorbereitung | |
o | Legen Sie einen festen Zeitrahmen für jeden Arbeitsbereich fest, der bei der Besichtigung vor Ort untersucht werden soll. |
o | Senden Sie Einladungen mit Terminplanungen an die betroffenen Teilnehmer und bitten Sie um Bestätigung. |
o | Sorgen Sie für die Kalibrierung und Eichung der Geräte zur Messung der Arbeitsplatzgrenzwerte. |
o | Bereiten Sie Schreibblock und Stift oder Tablet für die Dokumentation vor. Verwenden Sie bei Bedarf vorgefertigte Protokollvorlagen. |
o | Analysieren Sie frühere Arbeitsunfälle und leiten Sie bei Bedarf eine Unfalluntersuchung ein. |
Ablauf der Betriebsbegehung | |
o | Überprüfung aller Arbeitsmittel und Festlegung von Schutzmaßnahmen, falls erforderlich. §§ 8, 9 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (BetrSichV) |
o | Untersuchung, ob die durchgeführten Maßnahmen ausreichend wirksam sind (§ 5 BetrSichV) |
o | Kontrolle, ob das STOP-Prinzip eingehalten wird (Reihenfolge der durchzuführenden Schutzmaßnahmen): S – Substitutionsprüfung T – Technische Maßnahmen O – Organisatorische Maßnahmen P – Persönliche Maßnahmen |
o | Prüfen Sie, ob die Arbeitsmittel regelmäßig inspiziert werden müssen und ob diese Inspektionen stattgefunden haben. |
o | Analyse der Informationen in den Betriebsanleitungen, z.B. im Hinblick auf Aktualität, Zugänglichkeit für Mitarbeiter und Unterweisung der Mitarbeiter. |
o | Vergleich des Verwendungszwecks mit der Eignung des Arbeitsmittels für die jeweiligen Arbeitsaufgaben. |
o | Prüfung der Auswirkungen der Arbeitsmittel auf die Arbeitsumgebung (z.B. in Bezug auf Lärm, Geruch oder Zugluft). |
o | Feststellen, ob es im Unternehmen Personengruppen gibt, die besonders schutzbedürftig sind und für die der Arbeitgeber besondere Anforderungen erfüllen muss (z. B. Schwangere, Menschen mit körperlichen Einschränkungen). |
o | Anregungen der Mitarbeiter zur Verbesserung der Arbeitssicherheit aufgreifen. Passen Sie gegebenenfalls Arbeitsplätze an oder gestalten Sie sie neu. |
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Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__5.html