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Betrieblicher Brandschutz: Maßnahmen zur Sicherheit im Unternehmen

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Erfolgreiche Brandverhütung basiert auf drei Säulen. Dazu gehören der anlagentechnische Brandschutz, der bauliche Brandschutz und der betriebliche Brandschutz. Der betriebliche Brandschutz ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit von Mitarbeitern, Kunden und Vermögenswerten in Unternehmen zu gewährleisten.

Brände können jederzeit und überall auftreten, und ihre Folgen können verheerend sein. Daher ist es unerlässlich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko von Bränden zu minimieren und im Ernstfall effektiv reagieren zu können. In diesem Artikel erfahren Sie mehr rund um das Thema Brandschutz im Betrieb.

Betrieblicher Brandschutz: Definition

Der betriebliche bzw. organisatorische Brandschutz beschreibt alle Maßnahmen zur Planung, Organisation und Vorbereitung des Brandschutzes in einem Unternehmen. Er ist ein Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Dabei ergänzt er die Maßnahmen des anlagentechnischen und baulichen Brandschutzes. Darüber hinaus kann der Begriff in den betrieblichen und den abwehrenden Brandschutz unterteilt werden.

Daraus ergibt sich die folgende Gliederung für vorbeugenden Brandschutz:

  1. Anlagentechnischer Brandschutz
  2. Baulicher Brandschutz
  3. Betrieblicher/ organisatorischer Brandschutz

Betrieblicher Brandschutz: Ziele

Der betriebliche Brandschutz zielt darauf ab, die Entstehung eines Brandes im Gebäude im Vorfeld zu verhindern. Der organisatorische Brandschutz dient in seiner Gesamtheit als vorbeugende Schutzmaßnahme. Die einzelnen Brandschutzmaßnahmen gehören entweder zum betrieblichen oder zum abwehrenden Brandschutz.

Sollte es trotz der präventiven Vorkehrungen zu einem Brand im Betrieb kommen, dienen die Vorkehrungen des betrieblichen Brandschutzes auch dazu, den entstehenden Brandschaden so gering wie möglich zu halten.

Zugleich können Arbeitgeber mit dem organisatorischen Brandschutz überprüfen, wie wirksam ihre Maßnahmen im anlagentechnischen und baulichen Brandschutz sind. Die drei Bereiche gehen bei der Prävention von Bränden Hand in Hand und ergänzen sich wechselseitig.

Betrieblicher Brandschutz: Maßnahmen

Eine der grundlegenden Maßnahmen für Brandschutz im Betrieb ist die Risikobewertung. Unternehmen müssen die Gefahren identifizieren, die in ihrem speziellen Umfeld auftreten können. Hierzu zählen beispielsweise elektrische Störungen, Chemikalienlagerung, unsachgemäße Nutzung von elektrischen Geräten, und menschliches Fehlverhalten. Eine gründliche Analyse dieser Risiken ist der erste Schritt zur Entwicklung eines wirksamen Brandschutzplans.

Die wichtigsten Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes sind:

  1. Erstellung einer Brandschutzverordnung
  2. Erstellung eines Brandschutzkonzeptes
  3. Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter im Brandschutz
  4. Planung von Flucht- und Rettungswegen
  5. Brandschutzbeauftragte ernennen
  6. Brandschutzhelfer Ausbildung
  7. Durchführung von Evakuierungs- und Brandschutzübungen

Gleichzeitig wird durch den betrieblichen Brandschutz die Wirksamkeit der anlagentechnischen und baulichen Brandschutzmaßnahmen überwacht.

Erstellung einer Brandschutzverordnung

Eine Brandschutzordnung (bestehend aus Teil A, B & C) ist eine Zusammenfassung von Regeln für das Verhalten im Brandfall am Arbeitsplatz. In den meisten Fällen haben diese Vorschrift den Status von Hausordnungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie dienen dazu, eine zügige und geregelte Evakuierung der von einem Brand betroffenen oder gefährdeten Bereiche zu gewährleisten. Sie enthält auch die wichtigsten Brandschutzmaßnahmen, die im Unternehmen zur Brandverhütung zu ergreifen sind. Die Vorschriften zum betrieblichen Brandschutz gelten sowohl für Unternehmen als auch für öffentliche Gebäude.

Erstellung eines Brandschutzkonzepts

Zum Brandschutz gehört die Erstellung des Brandschutzkonzeptes und ist elementar. Das Konzept beschreibt die bauliche und rechtliche Situation eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage und wird in der Landesbauordnung geregelt. Darüber hinaus werden im Brandschutzkonzept Vorgaben für die Gebäudeinfrastruktur und -ausstattung entwickelt.

Das Konzept ist immer dann zu erstellen, wenn das Gebäude von den baurechtlichen Anforderungen abweicht oder ein Gebäude von besonderer Art und Nutzung ist. Als Beispiele seien hier Mehrzweckhallen und Krankenhäuser zu nennen.

Normalerweise wird ein Brandschutzkonzept von einem Fachplaner (meist Brandschutzingenieure oder Bauingenieure) erstellt. Teilweise werden die Konzepte auch von Feuerwehrleuten höherer Dienstgrade erstellt.

Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter zum Verhalten im Brandfall

Eine wirkungsvolle und zeitsparende Methode, um alle Mitarbeiter möglichst einheitlich über den Brandschutz zu unterrichten, ist die Durchführung entsprechender Unterweisungen. Diese Unterweisungen sollten so praxisnah wie möglich und vor allem rechtskonform gestaltet sein. Der Arbeitgeber sollte die Unterweisung zudem in regelmäßigen Abständen gegenüber den Arbeitnehmern wiederholen. In diesem Rahmen wird beispielweise erklärt, wie die Brandmeldeanlagen, Rauchmelder und Feuerlöscher funktionieren.

Darüber hinaus ist der Arbeitgeber nach §§ 10, 12 des Arbeitsschutzgesetzes, § 12 der Betriebssicherheitsverordnung und § 4 der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, alle Beschäftigten regelmäßig über den Brandschutz und das Verhalten im Brandfall zu unterweisen.

Planung von Flucht- und Rettungswegen

Damit alle anwesenden Personen ein Gebäude im Falle eines Brandes oder einer Gefahr so schnell wie möglich verlassen können, muss es in jedem Unternehmen geeignete Fluchtwege und Rettungswege geben. In unserem Artikel „ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge“  erfahren Sie mehr dazu.

Brandschutzbeauftragte ernennen

Zu den wichtigsten Aufgaben von Brandschutzbeauftragten gehört es, den Unternehmer und Betrieb in allen Fragen des Brandschutzes fachkundig zu beraten. Er sollte in der Lage sein, mögliche Brandgefahren frühzeitig zu erkennen, sie richtig einzuschätzen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen vorzuschlagen.

Sie erstellen z.B. Brandschutzpläne, stellen sicher, dass die Feuerlöschgeräte funktionstüchtig sind, führen Rettungsübungen durch und sind Ansprechpartner für die Feuerwehr und Behörden.

Als externer Brandschutzbeauftragter sind wir Ansprechpartner für sämtliche Themen rund um den Brandschutz in Betrieben.

Ausbildung von Brandschutzhelfern

Brandschutzhelfer sind wichtige Personen in der Brandbekämpfungskette und übernehmen einen Teil der Brandschutzaufgaben. Aus diesem Grund sind sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Anforderungen an betriebliche Brandschutzhelfer sind in der technischen Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ festgelegt.

Bei uns können Sie sich oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer Brandschutzhelfer Ausbildung nach DGUV ausbilden lassen.

Durchführung von Brandschutzübungen

Evakuierungsübungen und Brandschutzübungen sind regelmäßig durchzuführen, damit Ihre Mitarbeiter wissen, was in einem Brandfall im Betrieb zu tun ist.

Die Übungen zur Evakuierung dient dazu, den Notfallplan auf seine Wirksamkeit zu prüfen und die Schulung der Mitarbeiter zu verstärken. ProSafeCon unterstützt Sie gerne bei der Durchführung und Auswertung der Übung in Ihrem Unternehmen.

Rechtsgrundlage zum betrieblichen Brandschutz: Arbeitgeber sind zum Schutz verpflichtet

In Deutschland dürfen Arbeitgeber die Maßnahmen zum Brandschutz und zur Brandbekämpfung keinesfalls vernachlässigen. Sie haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern. In Bezug auf den Brandschutz ergibt sich diese Verpflichtung aus § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er ist eine der Rechtsnormen, in denen Vorgaben zu den Nebenpflichten zum Arbeitsvertrag zu finden sind. Sie besagt, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer vor „Gefahren für Leben und Gesundheit“ schützen muss.

Weitere Rechtsgrundlagen für den Brandschutz finden sich in der Arbeitsstättenverordnung und den Normen der Berufsgenossenschaften für Gesundheit und Arbeitsschutz. Das deutsche Arbeitsrecht erlaubt keine Absprachen zum Nachteil der Arbeitnehmer. Dies wird durch § 619 des Bürgerlichen Gesetzbuches sichergestellt. Diese Vorschriften ergänzen die Anforderungen an den Brandschutz, die sich aus den Baugesetzen der einzelnen Bundesländer ergeben.

Fazit zum Brandschutz im Betrieb

Insgesamt ist der betriebliche Brandschutz ein entscheidender Aspekt jeder Unternehmensführung. Durch eine sorgfältige Risikobewertung, die Implementierung effektiver Brandschutzmaßnahmen und kontinuierliche Schulungen können Unternehmen das Risiko von Bränden minimieren und im Ernstfall Leben retten, Vermögenswerte schützen und den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten. Brandschutz ist somit nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine moralische und geschäftliche Verantwortung.

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