Eine effektive Getrenntsammlung von Abfällen in Unternehmen ist entscheidend für verschiedene Umweltaspekte. Sie trägt zur Reduzierung von Mülldeponien bei, fördert das Recycling von wertvollen Ressourcen und verringert die Umweltauswirkungen der Abfallentsorgung. Die Gewerbeabfallverordnung, seit 1. August 2017 mit einer neuen Fassung, zielt darauf ab, die Recyclingmengen zu erhöhen und gleichzeitig die Recyclingqualitäten zu optimieren. In Rahmen diese Artikel erfahren Sie mehr über die Getrenntsammlungsquote und wie diese mit der Getrenntsammelpflicht in Betrieben zusammenhängt.
Erklärung der Getrenntsammelpflicht in Betrieben
Nach § 3 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind alle Erzeuger von gewerblichen Siedlungsabfällen (Gewerbemüll) verpflichtet, bestimmte Abfallfraktionen vor Ort getrennt zu sammeln. Hiervon sind folgende Abfallfraktionen betroffen:
- Papier, Pappe und Karton (Ausnahme Hygienepapier)
- Glas
- Kunststoffe
- Metalle
- Holz
- Textilien
- Bioabfälle nach § 3 Abs. 7 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und
- sonstige Abfallfraktionen (in den in § 2 Nr. 1 Buchstabe b der GewAbfV genannten Abfällen enthalten)
Die Missachtung der Getrenntsammlungspflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Dies kann auch mit einer Eintragung in das Gewerbezentralregister geahndet werden. Die Missachtung der Dokumentationspflichten kann ebenfalls ein Bußgeld nach sich ziehen.
Als externer Abfallbeauftragter helfen wir auch Ihnen gerne dabei, die Vorgaben einzuhalten.
Was ist die Getrenntsammlungsquote?
Getrenntsammlungsquote ist in der Gewerbeabfallverordnung geregelt. Die Getrenntsammelquote gibt den prozentualen Massenanteil der im Unternehmen anfallenden gewerblichen Siedlungsabfälle an, die getrennt gesammelt werden. Betriebe, die eine Quote von mindestens 90 % der Masse der getrennt gesammelten Abfälle nachweisen, sind von der nachgelagerten Sortierpflicht für die restlichen Mischfraktionen befreit.
Die Einhaltung der Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 Massenprozent muss durch einen zugelassenen Sachverständigen geprüft und bestätigt werden. Diese Bestätigung ist der zuständigen Behörde auf Verlangen bis zum 31. März des Folgejahres (z.B. der 31. März 2024) vorzulegen.
Wie Unternehmen mit der Anwendung der Getrenntsammlungsquote Geld sparen können
Fallen in einem Unternehmen gemischte Abfälle an, deren getrennte Erfassung der einzelnen Fraktionen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, besteht eine nachgelagerte Sortierpflicht. Diese bedeutet, dass die gemischten Abfälle nachträglich sortiert werden müssen.
Ist die Sortierung von Mischfraktionen aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, sieht die Gewerbeabfallverordnung vor, dass die energetische Verwertung Vorrang hat. Auch eine Abweichung von der Sortierpflicht ist vom Abfallerzeuger zu begründen und umfassend zu dokumentieren. Rückstände, die auch bei einer Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 Massenprozent anfallen, müssen ebenfalls der energetischen Verwertung zugeführt werden.
Die Sortierpflicht entfällt, wenn eine Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 Masseprozent erzielt wird.
Unternehmen, die ihre Abfälle also weitgehend getrennt halten, können durch die Anwendung der Getrenntsammlungsquote Geld sparen, da sie nicht von der Pflicht zur nachgelagerten Sortierung betroffen sind.
Getrenntsammlungsquote berechnen – Formel
Die Getrenntsammlungsquote lässt folgendermaßen berechnen:
Masse der getrennt gesammelten gewerblichen Siedlungsabfälle | * 100 |
gesamte Masse aller gewerblichen Siedlungsabfälle |
Fazit
Ziel der GewAbfV ist es, die getrennte Sammlung und damit den Ausbau der stofflichen Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von Bau- und Abbruchabfällen zu fördern. Dadurch sollen die vorhandenen Verwertungspotenziale nachhaltiger ausgeschöpft und möglichst sortenreine, wertstoffhaltige Sekundärrohstoffe für nachhaltigere Verwertungsprozesse durch optimales Trennpotenzial gewonnen werden. Die Getrenntsammlungsquote bezieht sich auf den Prozentsatz des Abfalls, der in einem Unternehmen separat gesammelt wird, anstatt als gemischter Abfall entsorgt zu werden. Eine hohe Getrenntsammlungsquote ist ein Indikator dafür, dass der Betrieb Abfallmaterialien wie Papier, Glas, Plastik, Metall und organische Abfälle bewusst trennt und in entsprechenden Behältern oder Sammelsystemen entsorgt. Sie ist oft das Ergebnis eines gut organisierten Abfallmanagements im Unternehmen. Eine Übersicht, wie viel Abfall in welchen Kategorien nach der Abfalltrennung im Unternehmen anfällt, ist die Grundlage für das Abfallmanageme