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Woran erkenne ich Gefahrgut?

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Gefahrgutkennzeichnung im Straßenverkehr markiert in deutlichen Zeichen, dass ein Lkw, Tankwagen oder anderes Fahrzeug gefährliche Ladung an Bord hat. Auch direkt an den Produkten oder Versandstücken ist Gefahrgut erkennbar – dank der klaren Kennzeichnung und der guten Systematik der Gefahrgutklassen sogar für Laien.

Aber woran erkenne ich Gefahrgut? Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen erklären, wie Sie als Verantwortlicher im Gefahrgutprozess (z. B. Verpacker, Fahrer) alle wichtigen Informationen finden und so Ihre Pflichten zur korrekten Kennzeichnung und Informationsweitergabe erfüllen.

Gefahrgut: Die Definition

Um zu verstehen, welche Stoffe und Gegenstände überhaupt für den Transport als Gefahrgut eingestuft werden hilft es, einen Blick auf die Definition des Begriffs zu werfen:

Laut Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG handelt es sich bei Gefahrgut um „Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.“

Das bedeutet also: Gefahrgut stellt aufgrund seiner Beschaffenheit bzw. bestimmter Eigenschaften (z. B. ätzend, erstickend, heiß, entzündlich) eine potenzielle Gefahr für Mensch, Umwelt, Natur und andere Objekte dar.

Hier finden Sie weitere Informationen und Beispiele zur Frage: Was ist Gefahrgut?

Woran erkenne ich nun Gefahrgut?

Die gute Nachricht: Um Gefahrgut zu erkennen, müssen Sie Waren nicht selbst testen oder sich nicht tausende Klassifikationen merken.

Ein Gefahrgut ergibt sich aufgrund der Definition und Klassifikation der UN. Sobald ein Gut aufgrund der Eigenschaften eine UN-Nummer zugeordnet bekommt, handelt es sich um Gefahrgut.

Je nachdem an welcher Stelle Sie an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt sind, gibt es unterschiedliche Quellen, wo Sie Informationen über Ihr Gefahrgut finden können:

Das Offensichtlichste: Am gefährlichen Gut selbst

Wichtige Informationsquelle vor allem für: Verlader, Fahrer, Entlader, ggf. Rettungskräfte

Gefahrgut, das gewisse Mengengrenzen übersteigt, ist an seiner Verpackung zu kennzeichnen. Dafür gibt es die sogenannten „Gefahrzettelmuster“, also die rautenförmigen Kennzeichen, anhand derer man sehr schnell und plakativ die Art der Gefahr erkennen kann. Die Piktogramme auf den Kennzeichen sind dabei sehr eindeutig und sprachenunabhängig – das macht sie weltweit und auch für Laien verständlich.

Das Sicherheitsdatenblatt als Informationsquelle

Wichtige Informationsquelle vor allem für: Beschaffer, Auftraggeber des Absenders, Absender

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB), auch Safety Data Sheet (SDS) und Material Data Sheet (MDS) genannt, enthält wichtige Informationen zum gefährlichen Stoff oder Gegenstand. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt beim Inverkehrbringer.

Ob es sich beim Versand des Stoffes oder Gegenstandes um ein Gefahrgut handelt, finden Sie immer einheitlich in Abschnitt 14! Hier findet sich die Angabe zur konkreten UN-Nummer, die dem Gefahrgut zugeordnet ist.

Übrigens: Das Sicherheitsdatenblatt muss den Akteuren im Gefahrgutprozess analog oder digital kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Wichtig aber auch: Bei Lithium-Batterien ist das Sicherheitsdatenblatt nicht ausreichend! Hier wird der UN-Test-Report benötigt.

Das ADR: Wichtige Informationen zum Gefahrgut auf einen Blick

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Ausschnitt aus Tabelle A ADR Kapitel 3.2

Wichtige Informationsquelle vor allem für: Alle beteiligten am Gefahrgutprozess

Im Regelwerk für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ADR finden sich aufgelistet nach UN-Nummer jeweils fast alle Informationen zum entsprechenden Gefahrgut auf einen Blick. In der sogenannten Tabelle A im Kapitel 3.2 finden sich alle relevanten Informationen zu den Themen Kennzeichnung, Verpackungsvorgaben, Begrenzte Menge, Freistellungen und Sondervorschriften, die es zu beachten gilt.

Vor allem bei größeren Firmen: IT-System, Lager- oder Warenwirtschaftssystem

Wichtige Informationsquelle vor allem für: Beschaffer, Auftraggeber des Absenders, Absender, Ersteller von Beförderungspapieren, Verpacker

Neben anderen Informationen, die für Ware oder Transport wichtig sind, sollten sich in den jeweiligen IT-, Lager- oder Warenwirtschaftssystemen auch immer wichtige Informationen über das Gefahrgut finden. Für Mitarbeitende im Lager und den kaufmännischen Abteilungen von Unternehmen sind diese Informationen wichtig, da sie entsprechende Verpflichtungen nach sich ziehen.

Sie möchten die Beförderung von Gefahrgut korrekt in Ihre bestehenden Prozesse integrieren? Melden Sie sich bei uns! Wir unterstützen Sie gerne.

Das Beförderungspapier

Wichtige Informationsquelle vor allem für: Verpacker, Verlader, Fahrer, Rettungskräfte, Entlader, Empfänger

Das Beförderungspapier ist eine der wichtigsten Informationsquellen über das transportierte Gefahrgut überhaupt. Dabei ist genau geregelt, welche Informationen dieses Dokument enthalten muss. Neben der UN-Nummer finden sich hier auch Angaben zu Verpackungen und Mengen; wichtige Informationen, die für verschiedene Verantwortliche während des Transports entscheidend sind. Hier finden Sie mehr Informationen zum Beförderungspapier.

Beschilderung am Fahrzeug

Wichtige Informationsquelle vor allem für: Fahrer, Rettungskräfte, Verkehrsteilnehmer, Entlader

Die Beschilderung am Fahrzeug bei Transporten über 1000 Punkten fällt Verkehrsteilnehmern und Beteiligten im Gefahrgutprozess deutlich auf. An diversen Stellen des Fahrzeugs sind ggf. orangefarbene Warntafeln und Kennzeichen, die sogenannten „Placards“, in vorgeschriebenen Größen zu finden.

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Beispiel für Kennzeichen an Gefahrgut-Fahrzeug

Ab wann besteht bei Gefahrgut Kennzeichnungspflicht?

Die Kennzeichnungspflicht von Gefahrgut geht aus der Art des Gefahrguts und der transportierten Menge hervor. So ist beispielsweise der Transport von Gefahrgut in Form eines Benzinkanisters im privaten Pkw von der Kennzeichnungspflicht ausgeschlossen, wogegen ein Tanklaster mit Treibstoff klar gekennzeichnet werden muss.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Umgang mit Gefahrgut haben bzw. an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt sind, müssen Sie entsprechend unterwiesen sein. Außerdem kann es notwendig sein, dass ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden muss.

Sie sind sich unsicher, ob Sie einen Gefahrgutbeauftragten benötigen? Machen Sie unseren unverbindlichen Online-Test! Oder melden Sie sich bei uns – wir beraten Sie gerne.

Zusammenfassung:

  1. Gefahrgut sind Stoffe oder Güter, die aufgrund ihrer Eigenschaften beim Transport ein Risiko für Mensch, Tier und Umwelt darstellen.
  2. Ist einem Stoff oder Gegenstand eine UN-Nummer zugewiesen, handelt es sich um Gefahrgut.
  3. Am offensichtlichsten erkennbar ist Gefahrgut, wenn die Verpackung oder entsprechend das transportierende Fahrzeug Kennzeichnungen aufweist.
  4. Für Beteiligte an der Beförderung von gefährlichen Gütern gibt es mehrere Informationsquellen, ob es sich um Gefahrgut handelt. Dazu zählen unter anderem das Sicherheitsdatenblatt, das ADR und das Beförderungspapier.
  5. Beteiligte an der Beförderung von Gefahrgut müssen unterwiesen sein. Hier geht es zu unserer Standard-Unterweisung.

Quellen:

GGBefG

https://tes.bam.de/TES/Content/DE/Standardartikel/Regelwerke/Gefahrgut/gefahrgutvorschriften.html

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/die-befoerderung-gefaehrlicher-gueter.pdf?__blob=publicationFile

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