Technische Regeln und Richtlinien

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Technische Regeln werden als „Stand der Technik“ angesehen. Die gesetzlichen Bestimmungen erfordern, dass sich der Betreiber eines Lagers zumindest danach richtet (-> TRGS 001). Die wichtigsten Technischen Regeln bei der Lagerung von Gefahrstoffen sind die TRGS 510 und TRGS 509. Gerade wenn es um die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen geht, muss die TRGS 510 beachtet werden.

Hier findet sich auch folgender Grundsatz:

„Gefahrstoffe dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Arzneimitteln, Lebens- oder Futtermitteln einschließlich deren Zusatzstoffe, Kosmetika und Genussmitteln aufbewahrt oder gelagert werden.“ Grundsätzlich sollen Gefahrstoffe auch nicht im selben Raum gelagert.

Was jedoch eine getrennte und was eine separate Lagerung notwendig macht, muss geprüft werden. Grundsätzlich richtet sich die Trennung nach der Lagerklasse des Gefahrstoffs, welches in dem entsprechenden Sicherheitsdatenblatt zu finden ist.

Die baulichen Anforderungen werden in den Technischen Regeln konkretisiert, z.B. durch feuerhemmende Wände oder aber der Verbot von Bodenabläufen.  Aus umwelttechnischer Sicht ist der Boden so zu gestalten, dass ein durchsickern von Flüssigkeiten nicht möglich ist.

Türen und Tore müssen z.B. den Vorgaben der Vorgabe der Arbeitsstättenrichtlinie (hier: ASR A1.7) entsprechen.

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Markus Höhfeld

Markus Höhfeld

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