0211 540 142 80
Trockeneis als Gefahrgut | ProSafeCon
de
Trockeneis als Gefahrgut | ProSafeCon
Deutsch
Home Blog Trockeneis als Gefahrgut

Trockeneis als Gefahrgut

4,7/5
Laut 28+ Google Bewertungen

Ist Trockeneis Gefahrgut?

Trockeneis gilt als Gefahrgut, wenn es zur Kühlung eingesetzt wird. Es hat dann die UN-Nummer 1845. Die offizielle Benennung lautet Kohlendioxid, fest (Trockeneis).

Gelten rechtliche Sonderregeln für Trockeneis als Gefahrgut?

Schon der Blick in das ADR (Tabelle A) zeigt, dass Trockeneis lediglich unter eine kleine Anzahl von Regeln fällt. Hier steht: „Unterliegt nicht den Vorschriften des ADR – mit Ausnahme von Abschnitt 5.5.3“. Der 2. Teil des Satzes ist dabei wichtig. Die Regeln des Abschnitts 5.5.3 sind unbedingt zu beachten und welche das sind, steht in diesem Beitrag.

Sind noch zusätzliche Regeln zu beachten?

Sollte das zu versendende Produkt auch ein Gefahrgut sein, so muss dieser Umstand ebenfalls berücksichtigt werden. Die für dieses Gefahrgut geltenden Regeln (wie: Auswahl der Verpackungsgruppe, Gefahrgut Kennzeichnung, Eintragung in ein Beförderungspapier), bleiben selbstverständlich erhalten. Die in diesem Beitrag stehenden Regeln kommen jedoch noch hinzu!

Beispiel hierfür sind:

  • Lithium-Batterien, die gekühlt werden müssen
  • Ansteckungsgefährliche Stoffe (UN 2814; UN 2900)
  • Gallium (UN 2803)
  • Quecksilber (UN 2809)

Was ist beim Transport bei durch Trockeneis gekühlten Tankfahrzeugen zu beachten?

Der Transport von Gasen oder anderen Stoffen, die während des Transportes als Kühlmittel im Tankfahrzeug (oder MEGCs – Multiple-Element Gas Container) eingesetzt werden, unterliegen nicht den im Folgenden dargestellten Regeln dieses Beitrags. Das ADR gilt dann weiterhin vollumfänglich für die gefährlichen Güter, die zur Kühlung von Tanks oder MEGC eingesetzt werden.

Warum stellt Trockeneis eine Gefahr dar?

Trockeneis hat einige Eigenschaften, die es bei der Anwendung so gefährlich macht. Da ist insbesondere zu nennen:

Trockeneis ist (meistens) Kohlenstoffdioxid in fester Form. Verwendet wird es bei einer Temperatur von -80° C. Schon bei Temperaturen von kurz über -80° C (ab -78° C aufwärts), verdampft es. Es schmilzt also nicht zu einer Flüssigkeit, es geht direkt in den Gaszustand über.

Beim Erwärmen entsteht somit sofort Kohlendioxid (CO2), welches den im Fahrzeug befindlichen Sauerstoff verdrängt. Dabei ist dieses Kohlendioxid geruchsfrei und kann somit nicht wahrgenommen werden.

Der Sauerstoffmangel führt u.a. zu folgenden Symptomen:

  • Schläfrigkeit
  • getrübte Sicht
  • Kurzatmigkeit
  • erhöhter Blutdruck und gesteigerte Herzfrequenz
  • Schwindel
  • Verwirrung
  • Ohnmacht

Wenn nicht schnellstmöglich für Frischluft (Sauerstoff) gesorgt wird, tritt der Tod ein.

Gelten diese Vorschriften auch, wenn ausschließlich Trockeneis transportiert wird?

Da die dargestellten Gefahren eintreten sobald Trockeneis transportiert wird, gelten die Regeln auch für den reinen Trockeneistransport.

Sind die Regeln für den Trockeneistransport auch dann anzuwenden, wenn Ladebereich und Fahrzeugkabine voneinander getrennt sind?

Grundsätzlich gilt, dass die Regeln nur dann angewendet werden müssen, wenn ein tatsächliches Erstickungsrisiko im Fahrzeug oder Container besteht. Den Beteiligten obliegt es, dieses Risiko – entsprechend der ausgehenden Gefahren – zu beurteilen.

Dabei sollten unbedingt folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Der zur Kühlung verwendete Stoff (meist Kohlendioxid)
  • Menge des Stoffes
  • Dauer der Beförderung
  • die verwendete Verpackung und deren Umschließung (Klebeband, Umreifungsband, etc.)

Diese Beurteilung sollte immer von einer geschulten Person (z.B. SiFa – Fachkraft für Arbeitssicherheit) durchgeführt und dokumentiert werden.

So kann auf die Anwendung der Regeln verzichtet werden, wenn das Fahrzeug gut belüftet ist. Dabei muss sichergestellt werden, dass die CO2-Konzentration unter 0,5 % und der Sauerstoffanteil immer über 19,5 %-Anteil der Umgebungsluft liegt. (Der normale Sauerstoffanteil liegt im Regelfall bei ca. 21 %.)

Auf die Kennzeichnung des Fahrzeuges (wie im Folgenden beschrieben), kann verzichtet werden, wenn ein Gasaustausch zwischen Fahrerbereich und Ladebereich nicht möglich ist. Alle anderen Regeln – wie Verpackung und Kennzeichnung – müssen jedoch beachtet werden.

Was ist beim Verpacken von und mit Trockeneis zu beachten?

Das zu versendende Gut sollte immer in einer Innenverpackung, z.B. Kunststoffhülle, verpackt sein. Die Außenverpackung muss die niedrigen Temperaturen aushalten. Zudem darf keine der beiden Verpackungen (Innen- und Außenverpackung) beschädigt sein.

Beim Verpacken ist darauf zu achten, dass das Trockeneis außerhalb der Innenverpackung untergebracht ist. Dabei darf es nicht als Füllmaterial missbraucht werden. Wenn das Trockeneis also entgast, muss die Ware trotzdem geschützt sein und sich nicht bewegen.

Werden Gefahrgüter mit Trockeneis versendet, muss darauf geachtet werden, dass die Kühlung nicht zur Freisetzung des Gefahrguts führt. Zudem darf die Vergasung des Trockeneis weder zum Bersten der Verpackung führen, noch darf sich das Gefahrgut dann in der Verpackung bewegen (weil das Trockeneis auch als Füllmaterial missbraucht wurde).

Wie muss die Verpackung beim Transport von Trockeneis als Gefahrgut gekennzeichnet sein?

Auf der Außenverpackung muss folgendes stehen:

KOHLENDIOXID, FEST oder TROCKENEIS

Es ist darauf zu achten, dass die Worte lesbar sind.

Darf man Trockeneis auch unverpackt transportieren?

Trockeneis darf auch unverpackt im Fahrzeug transportiert werden. Es darf dabei jedoch nicht in direkten Kontakt mit dem Metallaufbau des Fahrzeugs oder Containers gelangen. Ansonsten besteht die Gefahr einer Versprödung des Metalls.

Ein Abstand von mindestens 30 mm zur metallenen Umgebung ist einzuhalten. Dies kann durch Werkstoffe mit geringer Wärmeleitfähigkeit, wie Holzbohlen, Paletten usw. erreicht werden.

Wie muss das Fahrzeug gekennzeichnet sein?

Nicht gut belüftete Fahrzeuge/Container müssen ebenso gekennzeichnet werden, wie

  • Fahrzeuge, wo Lade- und Fahrerbereich getrennt sind und
  • Ladebereiche, die gekühlt/gedämmt sind.

Mit anderen Worten: Hat das Fahrzeug einen eigenen Fahrerbereich, getrennt vom Ladebereich, so muss an allen Zugangstüren für den Ladebereich das genannte Kennzeichen angebracht werden.

Kennzeichen-Mindestmaße sind: 150 mm x 250 mm

Nach der Entladung und Lüftung muss das Kennzeichen entfernt werden.

Eine weitere Kennzeichnung ist nicht notwendig.

Unabhängig davon, ob sich das Produkt innerhalb der Fahrgastzelle oder im Kofferraum befindet, muss für eine ausreichende Belüftung des Fahrzeuges gesorgt werden. Ansonsten drohen Gefahren für alle Insassen, bis hin zum Tod.

Welcher Eintrag ist im Beförderungspapier vorzunehmen?

Das Beförderungspapier kann ein Lieferschein, CMR, Frachtbrief, oder ähnliches sein.

Wichtig ist, dass es folgenden Text beinhaltet:

UN 1845 Kohlendioxid, fest, als Kühlmittel

Es müssen keine Mengenangaben gemacht werden!

Welche Befreiungen im Gefahrgutrecht gelten bei Trockeneis?

Die grundsätzlichen Regeln, die insbesondere die Unterweisung und auch die Gefahrgutbeauftragung betreffen, fallen weg. Das bedeutet, dass auch ohne Unterweisung Trockeneis verladen, transportiert und empfangen werden darf. Werden noch weitere Gefahrgüter verladen, transportiert oder empfangen, gilt diese Ausnahme nicht mehr.

Auch bei der Frage, ob ein Gefahrgutbeauftragter notwendig ist, bleibt das Trockeneis außen vor. In unserem Artikel „Wer benötigt einen Gefahrgutbeauftragten?“ erfahren Sie mehr dazu.

Sie benötigen einen Gefahrgutbeauftragten? Als externer Gefahrgutbeauftragter sind wir deutschlandweit aktiv. Wir nehmen Ihnen die Unsicherheit beim Gefahrguttransport.

Sie wollen auch andere Leute schlau machen? Dann gleich teilen!

Ähnliche Artikel

5 Jahre voller Einsatz: ProSafeCon feiert Jubiläum
2024 ist für uns ein besonderes Jahr, denn ProSafeCon wird 5! Wir freuen uns, gemeinsam mit unseren Kunden Jubiläum zu feiern!
ProSafeCon erhält Zertifizierung nach ISO 9001
ProSafeCon hat die ISO 9001 Zertifizierung erhalten. Wir freuen uns darauf, unseren Kunden weiterhin erstklassige Dienstleistungen anzubieten
Gefahrzettel und Placards: Regel zur Kennzeichnung in der Übersicht
Welche Rolle spielen Gefahrzettel beim Gefahrguttransport? Erfahren Sie alles über die richtige Placards Kennzeichnung.
Trockeneis als Gefahrgut | ProSafeCon

Sie möchten ein Angebot? Sie haben Fragen?

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen!

*“ zeigt erforderliche Felder an

Untitled*